Der Abbau durch das RWE-Tochterunternehmen RWE Power AG erfolgte bisher im ersten von zwei geplanten Abschnitten Garzweiler I und
II. Garzweiler I betrifft ein 66,0 km² großes Gebiet östlich der Autobahn A 44, das Abbaugebiet Garzweiler II betrifft das westlich der A 44 gelegene
Gebiet und ist 18,0 km² kleiner als Garzweiler I. Am 31. März 1995 genehmigte die Landesregierung NRW den Braunkohleplan Garzweiler II. Am 18. Juni 2006 griffen die Schaufelradbagger auf das neue Gebiet über. Betroffen sind erstmals mit 40 km² Gebietsflächen der
Stadt Erkelenz (Kreis Heinsberg). Etwa ein Drittel der Stadtfläche wird beansprucht. 6,5 km² liegen auf dem Gebiet der Gemeinde
Jüchen und etwa 1,5 km² auf Gebiet der Stadt Mönchengladbach, letztere wird somit auch erstmals vom Tagebau beansprucht.Der Tagebau
Der geplante Abbauzeitraum reicht von 2006 bis 2045.
Garzweiler II besitzt Braunkohlereserven von 1,3 Milliarden Tonnen. Die Braunkohle entstand aus weitflächigen Wäldern und Mooren, die sich in der Niederrheinischen Bucht vor 30 bis vor 5 Mio. Jahren entwickelten. Die Geologie der Niederrheinischen Bucht ist gekennzeichnet durch langanhaltende Senkungsbewegungen in den letzten 30 Mio. Jahren, die zur Ablagerung eines bis zu 1300m mächtigen Sedimentpaketes durch die Nordsee und durch viele Flüsse geführt haben, in dem sich heute bis zu 100m mächtige Braunkohleflöze befinden.
Der Braunkohletagebau Garzweiler erfordert die Umsiedlung ganzer Ortschaften. Zwölf Dörfer und 7600 Bürger sind vom geplanten Garzweiler II betroffen.
Die Sümpfungsmaßnahmen, die erforderlich sind um das Grundwasser abzupumpen, reichen weit über den Tagebau hinaus. So sind auch die Bruchwälder im Naturpark Maas-Schwalm-Nette durch das Absinken des Grundwasserspiegels bedroht. Mit großem Aufwand wird Ersatzwasser mittels eines Systems von Rohrleitungen und Sickergräben in diesen Bereich gefördert.
Aufgrund von Widerstand der Bevölkerung wurde der geplante Tagebau Garzweiler II durch den Bergbautreibenden vorerst verkleinert: Ursprünglich war ein Flächenbedarf von 6800 ha vorgesehen, nunmehr werden 4800 ha beansprucht. Die Dörfer Wanlo, Venrath, Kaulhausen, Wockerath und Kückhoven werden somit vorerst nicht abgebaggert.
Zwei Autobahnen liegen im geplanten Tagebaugebiet und werden ebenfalls abgebaggert; die Autobahn A 44 und die Autobahn A 61. Die A 61 wurde verbreitert, da zunächst die A 44 dem Abbau weichen und die A 61 deren Verkehr aufnehmen muss. Die A 44 wurde im Oktober 2005 für den Verkehr gesperrt und bis Juni 2006 abgebrochen. Nach dem Jahr 2017 erfolgt ein Neubau der A 44, die dann den Verkehr der A 61 aufnehmen wird.
Die in Garzweiler abgebaute Braunkohle wird überwiegend in den Kraftwerken der Region verfeuert, der Transport von Garzweiler zum Kraftwerk Frimmersdorf und zum Kraftwerk Neurath erfolgt sowohl über die auch alsNord-Süd-Bahn bekannte Eisenbahnstrecke der RWE Power AG, als auch per Bandförderung.
Siehe auch: Liste abgebaggerter Ortschaften
→ Hauptartikel: Umsiedlungen im Rheinischen Braunkohlegebiet
Nach dem Abriss der Ortschaften Garzweiler und Otzenrath werden zur Zeit Holz, Spenrath und Pesch eingeebnet. Die Bewohner wurden an neue Standorte bei Jüchen, Hochneukirch, sowie künftig am Rand von Erkelenz umgesiedelt. Dort entstanden und entstehen neue Wohnsiedlungen, in die nur einzelne Relikte der alten Heimat mitgenommen wurden. Während die Otzenrather zu 80 % an den neuen Standort umgesiedelt sind, gelang dies bei anderen Orten nicht in vergleichbar hohem Maße. Landwirte können zudem am neuen Standort nicht mit den nötigen Wirtschaftsflächen rechnen. Für das Weiterleben der alten Dorfgemeinschaften am neuen Ort kommt dem Vereinswesen eine zentrale Bedeutung zu, das dementsprechend vom Tagebaubetreiber gefördert wird.
In den Erkelenzer Ortschaften Borschemich und Immerath leben die noch ausharrenden Bewohner mit den negativen Folgen der anstehenden Umsiedlung. Häuser werden zunehmend verlassen und die Dörfer entwickeln sich nicht mehr und veröden.
Nach Abbau der Braunkohle soll das verbleibende Restloch im westlichen Teil des Tagebaues zu einem See umgestaltet werden. Dieser stellt für die Tagebauindustrie eine kostengünstige Möglichkeit zur pflichtgemäßenRekultivierung dar, da das Volumen der geförderten Rohstoffe fehlt, der Abraum nicht in großem Ausmaß neu bewegt werden muss und die Wirtschaftlichkeit des staatlich mit „Erhaltungssubventionen“ gefördertenBergbaus weiter gesenkt werden würde. Ab 2045 sollen circa 40 Jahre lang rund 60 Millionen Kubikmeter Wasser jährlich aus dem Rhein in das Loch geleitet werden. Dieser See wird bis zu 185 m tief sein, eine Fläche von 23 km² besitzen und eine Füllmenge von 2 Milliarden m³ Wasser aufweisen. Der See wird fast so groß sein wie das Steinhuder Meer in Niedersachsen. Damit dieser geplante See nicht versauert, wird schon heute dem Abraum Kalk zugesetzt.
Immer wieder im Gespräch ist ebenfalls der geplante Bau eines Großflughafens im Bereich des (ca. 2035 wieder verfüllten) Abbaugebietes.[1][2]
Unter dem Dach der Vereinten Initiativen sammelte sich der Bürgerprotest der betroffenen Ortsteile. Verschiedene Klagen der Städte Erkelenz und Viersen gegen den Tagebau in den Jahren 1997 bis 2001 vor demVerwaltungsgericht Aachen und im Instanzenzug vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurden ebenso abgewiesen wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Während sich die Gemeinden seitdem auf die Umsiedlungen konzentrieren sind die juristischen Auseinandersetzungen noch nicht völlig abgeschlossen. Die Berufungsverfahren gegen die Fortführung des Tagebaus eines Immerather Bürgers und des BUND vor dem Münsteraner Oberverwaltungsgerichts wurden am 21. Dezember 2007 zurückgewiesen. Der BUND besitzt als Tagebaugegner eine Obstwiese am Grubenrand bei Otzenrath. Gegen die Nichtzulassung der Revision wollen die Kläger Beschwerde einlegen und haben als Protest gegen die anstehende Räumung ein Zeltlager auf der Obstwiese errichtet. Dieses wurde nach neuntägiger Besetzung am 10. Januar 2008 zwangsweise geräumt und die 87 Obstbäume anschließend vom Tagebaubetreiber entfernt. Im Dezember 2008 setzten der BUND und der Immerather Bürger ihren stellvertretenden Widerstand juristisch fort und legten jeweils Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. [3]
Grundlage: Wikipedia.de
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